Verpflichtungsprämien werden für Grundwehrdienstleistende und freiwillige zusätzliche Wehrdienstleistende gezahlt, die ihren Dienst nach Ablauf ihrer Dienstzeit freiwillig verlängern. Dabei wird zwischen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit differenziert. Grundlage für die Verpflichtungsprämie bildet das sogenannte Wehrrechtsänderungsgesetz 2011, in dem die Verpflichtung zum Wehrdienst entfällt und stattdessen an dieser Stelle der freiwillige Wehrdienst tritt. Für die Verpflichtungsprämien sollen diejenigen Wehrdienstleistenden berücksichtigt werden, die ihren im Jahr 2011 endenden Wehrdienst auf freiwilliger Basis verlängern oder seit 01. Januar 2011 verlängert haben. Sie erhalten monatlich die Prämie in Höhe von 100 Euro und das steuerfrei.
Autor: Frank Wegener
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit erhalten dann eine Verpflichtungsprämie, wenn sie im Jahr 2011
ihren im Jahr 2013 endenden Dienst um zwei Jahre in einer Laufbahn der Mannschaften verlängern.
Die Höhe der Verpflichtungsprämie beträgt bei Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
125 Euro pro Monat.
Die Prämie ist für Soldaten im Gegensatz zu Wehrdienstleistende steuerpflichtig.
Soldaten und Soldatinnen auf Zeit, die 2011 erstmals ernannt werden und sich für mindestens zwei Jahre verpflichten,
sollen ebenfalls eine steuerpflichtige Verpflichtungsprämie in Höhe von 125 Euro
monatlich erhalten.
Quelle: mil.bundeswehr-karriere.de