Ab dem 1. Januar 2008 wurde eine Erhöhung des Wehrsoldes
verabschiedet.
Der Wehrsold steigt um 2 Euro pro Tag.Wehrsold, Versorgung und Bezüge für Wehrpflichtige
Als Wehrsold bezeichnet man das monatliche Einkommen eines Wehrpflichtigen, der der Bundeswehr dient. Um Kleidung, medizinische Versorgung sowie Unterkunft und Verpflegung braucht sich der Wehrdienstleistende nicht zu kümmern, diese werden vom Dienstherrn gestellt. Das monatliche Gehalt staffelt sich nach der Beschäftigungsdauer. Je länger der Wehrpflichtige der Bundeswehr dient, desto höher ist das Gehalt. Bei einer freiwilligen Weiterbeschäftigung nach dem Grundwehrdienst von 12 Monaten erhöht sich das Gehalt wesentlich. Ab dem 12. Monat wird zusätzlich zum Gehalt Wehrdienstzuschlag gezahlt. Beides, der Wehrsold und der Wehrdienstzuschlag wird pro Tag berechnet. Hinzu kommen noch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld im Dezember, Entlassungsgeld und Zuschläge für Fahrtkosten.
Der Zuschlag für Fahrtkosten für Personen im Grundwehrdienst, der sogenannte Mobilitätszuschlag, ist auf 204 Euro monatlich begrenzt. Berechnet wird dieser mit 0,51 Euro pro Kilometer für Grundwehrdienstleistende, die mehr als 30 km von ihrem Hauptsitz entfernt stationiert sind.
Gezahlt wird wie nachfolgend aufgeführt:
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Dienstmonat |
Dienstgrad |
Wehrsold für 30 Tage in Euro |
|
1. - 3. |
Soldat |
282,30 |
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4. - 6. |
Gefreiter |
305,40 |
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7. - 12. |
Obergefreiter |
328,50 |
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ab 13. |
Hauptgefreiter |
351,30 |
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Dienstmonat |
Wehrdienstzuschlag für 30 Tage in Euro |
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7. - 12. |
613,50 |
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13. - 18. |
675,00 |
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19. - 23. |
736,20 |
Autor: Frank Wegener
Wehrpflichtige, die die Bahn bei Heimfahrten nutzen, können mit
dieser in der 2. Klasse kostenfrei fahren. Zusätzlich bekommt jeder
Wehrdienstleistende einen Berechtigungsschein der Bahn, mit dem er
25 Prozent Ermäßigung auf alle Bahnfahrten erhält unabhängig der
Anfahrt zum Wehrdienst.
Weihnachtsgeld von 172,56 Euro zuzüglich 0,64 Euro täglich bei
zusätzlichen freiwilligen Wehrdienst und Entlassungsgeld von 690,24
Euro zuzüglich 2,56 Euro täglich für die Zeit des freiwilligen
zusätzlichen Wehrdienst staffeln sich ebenso wie der Wehrsold nach
der Beschäftigungsdauer. Diese werden unabhängig vom Wehrsold
gezahlt.
Alle Einkünfte sind steuerfrei und werden normalerweise am 15. des
Monats ausgezahlt.
Jeder Wehrdienstleistende hat einen Anspruch auf 20 Tage Urlaub, der
sich nach der Soldatenurlaubsverordnung richtet. Zusätzlich
geleisteter Wehrdienst wirkt sich positiv auf die Anzahl der
Urlaubstage aus. Somit werden jedem Grundwehrdienstleistenden,
welcher zusätzlichen Wehrdienst ableistet, zu den 20 Tagen Urlaub
1/12 der Jahresurlaubs von Berufssoldaten, das entspricht 26 Tage,
für jeden weiteren vollen Monat gestattet.
Eine Übersicht über das Gehalt und Sonderzahlungen entsprechend dem
Dienstmonat sind in folgenden Tabellen aufgeführt.
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Dienstmonat |
Weihnachtsgeld in Euro |
Entlassungsgeld in Euro |
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1. - 6. |
115,20 |
460,80 |
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7. - 12. |
134,40 |
537,60 |
|
13. - 18. |
249,60 |
998,40 |
|
19. - 23. |
441,60 |
1.766,40 |
Weitere Informationen über Gesetz und Sachbezüge der Soldaten sind unter folgender Website abrufbar: Wehrsoldgesetz
Bundeswehrsoldaten, die Aktuelles und detaillierte Informationen zur Beamtenbesoldung suchen, können auf folgender Webeseite mehr Infos finden: Beamtenbesoldung
Auch Soldaten gehören zur der Berufsgruppe die bei der Kreditvergabe profitieren. Die ERGO Versicherung bietet einen speziellen Kredit für Soldaten . Anfragen können per Telefon oder Email gestellt werden. Schnell und unkompliziert!Weitere Themen: Verpflichtungsprämie
Informationen und Materialen - Deutsches Wehrrecht (PDF - Datei)
Weblinks: Besoldung für Berufssoldaten | Beamtendarlehen - Kredit
Soldaten erhalten die monatlichen Zuschlägen und Verpflegungsgeld.